Novellierung der Gastro- und Hotelberufe

Am 1. August 2022 tritt die Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe in Kraft.

Novellierung der Hotellerie- und Gastronomieberufe

Ab dem 1. August 2022 tritt die neue Novellierung der Ausbildungsberufe in der Hotel- und Gastronomiebranche in Kraft. Die bestehenden Ausbildungsverhältnisse werden nach den bisher gültigen Verordnungen zu Ende geführt.

Diese Berufe sind von der Novellierung betroffen:
  • Fachkraft Küche
  • Koch/Köchin
  • Fachkraft für Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement

Neu eingeführt wird eine gestaffelte Abschlussprüfung. Die erste Prüfung erfolgt nach 2 Jahren der Ausbildung, die Auszubildenden beenden dann eine zweijährige Ausbildung. Sie können mit dieser Qualifizierung dann bereits ins Berufsleben starten, oder darauf aufbauend ein weiteres Ausbildungsjahr absolvieren und mit dem Bestehen einer zweiten Prüfung eine dreijährige Ausbildung abschließen.

Mehr Informationen zur Novellierung der Hotel- und Gastronomieberufe finden Sie hier.

 

Quelle: IHK zu Rostock